STORNOBEDINGUNGEN:
- Die vom Kunden zu zahlende Entschädigung im Zusammenhang mit der vollständigen oder teilweisen Stornierung der vom Kunden gebuchten Hotelunterkunft und Verpflegungsleistungen wird auf der Grundlage des Reservierungswerts (=RW) festgelegt.
- Bei „No-Show“ ist der Kunde in jedem Fall verpflichtet, den gesamten RW zu erstatten.
- Bei Reservierungen für ≥ 50 Personen werden die folgenden Fristen um 1 Monat verlängert.
- Reservierungen von ≥ 3 Zimmern gelten als Gruppenreservierungen.
- Die Stiemerheide N.V. hat das Recht, einen HOGA-Vertrag zu kündigen, es sei denn, der Kunde hat innerhalb von sieben Tagen nach Abschluß des betreffenden HOGA-Vertrages schriftlich mitgeteilt, daß er von der Stiemerheide N.V. verlangt, auf sein Kündigungsrecht zu verzichten, vorausgesetzt, der Kunde hat auch unzweideutig mitgeteilt, daß er auf sein eigenes Kündigungsrecht verzichtet.
ENTSCHÄDIGUNG BEI STORNIERUNG: HOTELUNTERKUNFT/UNTERKUNFT:-
Für Gruppen:
- Von 30 Tagen bis 21 Tagen: 50% des gesamten Restwerts.
- Von 21 Tagen bis 14 Tagen: 75% des gesamten Restwerts.
- Ab 14 Tagen vor dem Anreisedatum: 100% des gesamten Restwertes.
- Weniger als 48 Stunden vor dem Ankunftsdatum: 100% des gesamten Restwerts.
- Während der Ferien: 100% des gesamten Restwerts.
*Nicht erstattungsfähig: 100% des gesamten Restwertes.
*Ihre Kreditkarte wird sofort nach der Buchungsbestätigung belastet.
Individuelle Übernachtungen:
- Von 30 Tagen bis 21 Tage: 0% des gesamten Restwertes.
- Von 21 Tagen bis 14 Tagen: 0% des gesamten Restwerts.
- Ab 14 Tage vor dem Anreisedatum: 0% des gesamten Restwertes.
- Weniger als 48 Stunden vor dem Ankunftsdatum: 100% des gesamten Restwerts.
- Während der Ferien: 100% des gesamten Restwerts.
*Nicht erstattungsfähig: 100% des gesamten Restwertes.
*Ihre Kreditkarte wird sofort nach der Buchungsbestätigung belastet.
ALL-IN-BEWIRTUNGSVERTRÄGE:
Alle Fälle, in denen eine oder mehrere Arten von Bewirtungsleistungen im Rahmen einer Vereinbarung erbracht werden sollen (sowohl pro Person als auch pro Gruppe).
- Mehr als 6 Monate vor dem Datum des Beginns: Keine Entschädigung
- Mehr als 4 Monate vor dem Datum des Inkrafttretens: 25% des gesamten Restwerts
- Mehr als 2 Monate vor dem Stichtag: 50 % des gesamten Restwerts
- Mehr als 2 Wochen vor dem Stichtag: 75% des gesamten Restwerts
- Mehr als 1 Woche vor dem Stichtag: 100% des gesamten Restwerts
BEZAHLUNGEN:
- Die Stiemerheide N.V. kann jederzeit vom Kunden verlangen, eine Kaution in Höhe von maximal dem Reservierungswert abzüglich der bereits geleisteten Zwischenzahlungen zu hinterlegen oder hinterlegen zu lassen. Erhaltene Kautionen werden ordnungsgemäß verwaltet, dienen ausschließlich der Stiemerheide N.V. als Sicherheit und gelten ausdrücklich nicht als bereits realisierter Umsatz.
- Die Stiemerheide N.V. kann jederzeit eine Zwischenzahlung für bereits erbrachte HOGA-Dienstleistungen verlangen.
- Wenn eine Umsatzgarantie ausgestellt wird, ist der Kunde verpflichtet, mindestens den in der Umsatzgarantie festgelegten Betrag an die Stiemerheide N.V. für den/die betreffenden HOGA-Vertrag/verträge zu zahlen. Dieser Umsatzgarantiebetrag basiert auf einer Mindestanzahl von Personen.